Verband

Wir über uns

Der GPV-Halle betreut Agrargenossenschaften und deren Tochtergesellschaften

Das Prüfungsrecht für Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde uns am 25.11.2003 verliehen.

Interessen

Der GPV-Halle übernimmt

  • die Pflichtprüfung seiner Mitglieder nach dem Genossenschaftsgesetz
  • freiwillige Abschlussprüfungen und sonstige Prüfungen nach dem Genossenschaftsgesetz
  • die Vertretung der Interessen der Mitglieder in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • die fachliche Beratung und Betreuung der Mitglieder in genossenschaftlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten
  • die rechtliche Beratung insbesondere bei der Gründung, Umwandlung und Verschmelzung von Genossenschaften

Seit dem 01.03.2007 ist der Prüfungsverband als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 63f Abs. 2 GenG bestellt. Die Bestellung ist unbefristet.

Was wir wollen

Mit Inkrafttreten der Novelle zum GenG im August 2006 haben sich für kleine Genossenschaften zahlreiche Erleichterungen ergeben. Diese Erleichterungen führen verstärkt zu Neugründungen von Genossenschaften und zur Umstrukturierung bestehender Genossenschaften.

Wir stehen bei der Gründung und für Änderungen der Satzung unter Berücksichtigung der bestehenden Erleichterungen beratend und unterstützend zur Verfügung.

Unsere Mitglieder

Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Für unsere Leistungen gilt für alle noch im Kalenderjahr 2020 begonnenen Aufträge die Gebührenordnung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.06.2014.

Die Mitgliederversammlung vom 10. September 2020 hat eine Erhöhung der Zeitgebühr in § 2 der Gebührenordnung beschlossen. Die neue Gebührenordnung gilt für alle Prüfungen von Jahresabschlüssen ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bzw. Prüfungen nach § 53 Abs. 1 GenG von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 enden.

Gebührenordnung vom 19.06.2014
Gebührenordnung vom 10.09.2020

Hinsichtlich der Einzelheiten über den Aufbau des Verbandes sowie die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder verweisen wir auf die Satzung des Verbandes

Neuaufnahmen

Einen Antrag auf Aufnahme in den Verband können alle Genossenschaften und deren Tochtergesellschaften stellen, die ihren Sitz in den Bundesländern Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben. Der Antrag ist formlos an den Vorstand des Verbandes zu richten.